Der Erbe ist verpflichtet, sämtliche Einkommensteuererklärungen für den Erblasser, die dieser nicht mehr anfertigen konnte, abzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erbe selbst als gemeinnützige Stiftung, gemeinnütziger Verein, Kommune oder Kirche von der Zahlung von Einkommensteuer befreit ist, denn es handelt sich um die Einkommensteuerschuld des Erblassers.
Oftmals hat der Erblasser bereits einige Jahre vor dem Tod aufgehört, Einkommensteuererklärungen zu erstellen. Die Beschaffung der notwendigen Unterlagen kann sich dann bisweilen nicht ganz einfach gestalten.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und beschaffen sämtliche hierfür notwendigen Unterlagen. Nach Erlass des Einkommensteuerbescheides prüfen wir diesen und koordinieren gegebenenfalls erforderliche Rechtsmittelverfahren.
Ebenso koordinieren wir für Sie die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Erblassers in Bezug auf die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer.
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Erben ohne Sorgen
Gesellschaft für Erbenservice
und Nachlassabwicklung mbH
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