Getreu unserem Motto „Ihr Problem – unsere Lösung!“ haben wir den Anspruch, Sie als Erben bzw. Vermächtnisnehmer vollständig von der Abwicklung des Nachlasses zu entlasten und für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen. Ihre Interessen stehen dabei im Mittelpunkt! Genauso wichtig wie finanzielle Belange ist uns aber auch, den guten Ruf Ihrer Organisation zu wahren und stets mit dem nötigen Fingerspitzengefühl sowie der gegebenenfalls notwendigen Diskretion zu agieren.
Markus Sebastian
Rainer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Testaments-vollstrecker (AGT)
Markus Sebastian Rainer
Die Abwicklung von Nachlässen ist ebenso anspruchsvoll wie komplex. Es müssen zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte bedacht werden. Zu nennen sind die Rechte und Pflichten als Miterbe, der Umgang mit Pflichtteilsberechtigten oder mit Vermächtnisnehmern. In zahlreichen Erbfällen sind ebenso z.B. die Erbschaftsteuer oder die Einkommensteuer ein Thema. Oftmals werden Erblasser mitten aus dem Leben gerissen. Sie haben alle möglichen denkbaren Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern, Familienangehörigen, Behörden oder dem Finanzamt. Diese Verpflichtungen müssen aufgearbeitet und abgewickelt werden. Dies ist eine vielfältige und für den Erben auch haftungsträchtige Aufgabe. Selbst Fälle, die auf den ersten Blick einfach und übersichtlich aussehen, haben oft verborgene Tücken, die unangenehme und teure Konsequenzen haben können. Unser Ziel ist es, für unsere Mandantinnen und Mandanten den Erbfall zügig, vor allem aber rechtssicher abzuwickeln.
Daniel Schneider
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Daniel Schneider
Bei fast jedem Nachlass stellt sich die Frage: Was ist das vererbte Haus oder die vererbte Wohnung eigentlich wert? Diese Frage ist beinahe stets der Ausgangspunkt, wenn es um den Umgang mit Pflichtteilsberechtigten, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, steuerliche Fragen oder den Verkauf einer Immobilie geht. Wir ermitteln den Wert einer Immobilie für unsere Auftraggeber nachvollziehbar auf der Grundlage eines Kurzgutachtens. Wir bereiten eine Immobilie für den Verkauf vor, kümmern uns um alle gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. den Energieausweis, und wickeln den Verkauf rechtssicher ab. Hierbei sind uns die Interessen unserer Auftraggeber, aber auch die individuellen Wünsche des Erblassers wichtig. Viele Menschen haben konkrete Vorstellungen, was mit ihrem Erbe geschehen soll. Sollten solche Vorgaben vorhanden sein, tun wir alles, um diese auch zu erfüllen.
Grzegorz Dlugosz
Magister der Geschichte (Universität Zielona Góra, Polen)
Grzegorz Dlugosz
Auch wenn eine gemeinnützige Organisation, eine Stiftung, eine Kommune oder eine Kirche testamentarisch als Erbe eingesetzt werden, kann das Nachlassgericht vor der Erteilung des Erbscheins verlangen, dass alle potenziellen gesetzlichen Erben ermittelt werden. Dann müssen die Verwandtschaftsverhältnisse des Erblassers anhand entsprechender offizieller Dokumente aufgearbeitet und dem Gericht gegenüber dargelegt werden – vorher gibt es keinen Erbschein! Gerade wenn Vorfahren des Erblassers aus den ehemaligen deutschen Gebieten Osteuropas stammen (Schlesien, Sudetenland, Ostpreußen, Pommern), kommt man ohne Kontakte zu den zuständigen Behörden vor Ort nicht weiter. Ich koordiniere die Beschaffung der entsprechenden Dokumente für unsere Mandantinnen und Mandanten.
Margit Hartmann
gepr. Rechtsfachwirtin
Margit Hartmann
Schwieriger als die Abwicklung von Konten und Depots ist die Verwertung der persönlichen Wertgegenstände. Der Umgang mit Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenständen und auch mit Hausrat erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl zugleich. Ich kümmere mich für unsere Mandanten um die entsprechende Verwertung über vertrauenswürdige Händler und Auktionshäuser. Dabei achte ich stets darauf, den guten Ruf unserer Auftraggeber zu schützen. Eine weitere Aufgabe ist die Abwicklung von Bestattungsangelegenheiten. Viele Erblasser stellen sich spezielle Bestattungsformen vor oder legen bereits im Testament Regeln zur Grabpflege fest. Diese Auflagen erfüllen wir im Namen unserer Auftraggeber.
Cathleen Fouquet
Cathleen Fouquet
Am Beginn jeder Nachlassabwicklung steht die Frage: Was befindet sich eigentlich im Nachlass? Ich kommuniziere mit Grundbuchämtern, Banken, Versicherungen, dem Kraftfahrzeugbundesamt, dem Handelsregister und sämtlichen weiteren öffentlichen und privaten Stellen, um ein vollständiges Verzeichnis des Nachlasses zu erstellen. Außerdem kümmere ich mich, wenn es nötig ist, um die Bewertung von Nachlassgegenständen, beispielsweise von Schmuck, Antiquitäten, Kraftfahrzeugen oder Booten. Sollten sich Tiere im Nachlass befinden, kümmere ich mich darum, sie in gute Hände zu bringen.
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Erben ohne Sorgen
Gesellschaft für Erbenservice
und Nachlassabwicklung mbH
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Telefon: 08142/421 93-0
Fax: 08142/421 93-29
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