Unser Honorar richtet sich nach dem Wert der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses, die Ihnen zufallen. Wenn Sie nicht Alleinerbe, sondern lediglich Miterbe sind, richtet sich unser Honorar selbstverständlich nur nach dem Wert Ihres Erbteils. Unsere Honorierung erfolgt entsprechend der Vergütung für Testamentsvollstrecker gemäß den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins auf der Grundlage der fortentwickelten Rheinischen Tabelle und umfasst sämtliche für einen Testamentsvollstrecker typischen Leistungen. Rechtsanwaltskosten in außergerichtlichen Verfahren werden von uns vollständig übernommen, soweit die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei durch uns erfolgt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Abschluss unserer Tätigkeit.
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