Wenn sich Kunstgegenstände, Gemälde, Skulpturen, historische Fahrzeuge etc. im Nachlass befinden, kann der Erbe unter Umständen verpflichtet sein, diese bewerten zu lassen, insbesondere in Hinblick auf die Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen. Wir kümmern uns für Sie um die Bewertung und Veräußerung sämtlicher Antiquitäten, die sich im Nachlass befinden. Dabei arbeiten wir mit renommierten Sachverständigen und Auktionshäusern zusammen.
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