Gesellschaft für Erbenservice und Nachlassabwicklung mbH

Räumung der Wohnung

Nach dem Erbfall muss die Wohnung des Erblassers geräumt werden – sei es, weil die Wohnung angemietet war und an den Vermieter in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden muss, oder sei es, weil die Wohnung verkauft werden muss. Wir kümmern uns umfassend um die Räumung und gegebenenfalls Entrümpelung der Wohnung. Dabei lösen wir für Sie selbstverständlich auch spezielle Problematiken wie vermüllte Wohnungen oder Schädlingsbefall. Selbstverständlich gehen wir stets mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vor, denn der gute Ruf unserer Auftraggeber ist uns wichtig! Wir ermitteln, ob sich in der Wohnung eventuell noch wichtige Dokumente, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände befinden und prüfen stets, welche Gegenstände noch verwertet werden können.

Wir übernehmen auf Wunsch die Verwertung von aufgefundenem Schmuck, Briefmarken, Münzen, Edelmetallen und sonstigen Wertgegenständen.

 

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Erben ohne Sorgen

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und Nachlassabwicklung mbH

 

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Telefon: 08142/421 93-0
Fax: 08142/421 93-29
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