Wir übernehmen für Sie die Regulierung sämtlicher Nachlassverbindlichkeiten, also der finanziellen Verpflichtungen des Erblassers, und der Kosten, die aufgrund des Erbfalls entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise noch offene Darlehen des Erblassers, Krankenhauskosten, Mietrückstände, private Darlehensverbindlichkeiten, Unterhaltsschulden, Forderungen aus Schadensersatzansprüchen, offene Rechnungen von Versorgern, Telefongesellschaften oder Pflegediensten, Kommunalabgaben, Abonnements, langfristige Liefer- und Wartungsverträge, Leasingverträge oder Ratenzahlungsverträge. Dabei prüfen wir stets, ob die jeweilige Forderung eines Gläubigers dem Grunde nach zu Recht erhoben wird, ob ihre Höhe korrekt ist und ob sich ihr eventuell Einreden entgegenhalten lassen, beispielsweise Verjährung. Wir prüfen die Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Gläubigern und anderen beteiligten Personen, beispielsweise Gerichtsvollziehern. Falls der Erblasser Mitglied einer privaten Krankenversicherung war, übernehmen wir für Sie die Abrechnung mit der Krankenkasse. Bei langfristigen Verträgen sorgen wir für die schnellstmögliche Kündigung und Abwicklung. Gegebenenfalls koordinieren wir auch erforderliche juristische Schritte.
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und Nachlassabwicklung mbH
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