Gesellschaft für Erbenservice und Nachlassabwicklung mbH

Umgang mit Mietern

Wer eine vermietete Immobilie erbt, tritt in sämtliche Rechte und Pflichten des Vermieters aus dem Mietvertrag ein. Insbesondere muss der Erbe dafür sorgen, dass die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, notwendige Reparaturen durchgeführt und Nebenkostenabrechnungen erstellt werden.

Wir übernehmen für Sie, wenn Sie es wünschen, sämtliche rund um eine vermietete Immobilie anfallenden Verwaltungstätigkeiten und führen die Kommunikation mit den Mietern durch. Insbesondere achten wir darauf, dass die Mieten ordnungsgemäß und pünktlich bezahlt werden und erstellen die notwendigen Nebenkostenabrechnungen.

 

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Erben ohne Sorgen

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Telefon: 08142/421 93-0
Fax: 08142/421 93-29
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