Viele Erblasser verfassen umfangreiche und komplizierte Testamente, in denen z.B. Vermächtnisse festgesetzt oder Auflagen erteilt werden. Die Vermächtnisse müssen vom Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer erfüllt werden. Hierbei kann es um die Bewertung und Übereignung von Immobilien, die Herausgabe von Gegenständen oder von Bargeld gehen. Zahlreiche Erblasser legen auch teilweise ausgesprochen komplizierte Auflagen für Erben fest. Dies können z.B. Auflagen im Hinblick auf den Umgang mit bestimmten Gegenständen oder Immobilien sein. Beliebt sind ebenfalls Auflagen hinsichtlich der Bestattung oder der Grabpflege. Wir kümmern uns um die Erfüllung der testamentarisch festgesetzten Auflagen und entsprechen so dem Willen des Erblassers.
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