Gesellschaft für Erbenservice und Nachlassabwicklung mbH

Vermögen im Ausland

Wenn sich Teile des Nachlassvermögens im Ausland befinden oder der Erblasser nicht nur deutscher Staatsbürger war, ist eine Fülle juristischer und praktischer Probleme zu bewältigen.

 

1. Welches Erbrecht ist anwendbar?

Zunächst ist zu klären, welches Erbrecht anwendbar ist. Die EU-Erbrechtsverordnung sieht vor, dass das Erbrecht desjenigen Landes zur Anwendung gelangt, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Von diesem Grundprinzip kann es allerdings Ausnahmen geben, wenn der Erblasser eine andere als eine EU-Staatsbürgerschaft hatte oder wenn sich Vermögen außerhalb der EU befindet.

 

Beispiel:

Der Erblasser hatte ein Einfamilienhaus in München, eine vermietete Wohnung in London und eine Finca auf Mallorca. Er lebte abwechselnd in München und auf Mallorca und verstarb, als er sich gerade in London aufhielt.

Hier stellt sich die Frage, ob deutsches, spanisches oder englisches Erbrecht anwendbar ist. Die EU-Erbrechtsverordnung sieht vor, dass die Gerichte desjenigen Landes, dessen Erbrecht anwendbar ist, auch für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich sind. Aus Praktikabilitätsgründen ist es für deutsche Erben sehr sinnvoll, zu einer Anwendung des deutschen Erbrechts zu gelangen, da ansonsten ein Nachlassverfahren vor einem ausländischen Gericht durchgeführt werden muss, was im Regelfall langwierig und teuer ist.

Die Anwendung englischen Erbrechts scheidet aus, weil sich der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes zwar in London aufhielt, dort aber keinen Wohnsitz hatte. Wohnsitze hatte er lediglich in Spanien und in Deutschland. Um zu entscheiden, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es darauf an, wo sich der Erblasser die überwiegende Zeit des Jahres aufgehalten hat und an welchem Ort er die engeren persönlichen Bindungen (Familie, Arbeitsplatz, sonstiges soziales Umfeld etc.) hatte. Um das deutsche Nachlassgericht von der Anwendbarkeit des deutschen Rechts zu überzeugen, muss gegenüber dem Gericht entsprechend argumentiert werden. Der entsprechende Aufwand lohnt sich aber im Regelfall, weil dadurch die Abwicklung des Nachlasses insgesamt vereinfacht wird.

 

2. Erbschaftssteuer

Wenn sich Nachlassvermögen im Ausland befindet, ist gegebenenfalls auch ausländische Erbschaftssteuer zu bezahlen – es ist durchaus möglich, dass eine Stiftung, ein gemeinnütziger Verein, eine Kirche oder eine Kommune, die in Deutschland von der Erbschaftssteuer befreit sind, im Ausland dennoch Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Die verspätete Abgabe von Erbschaftssteuererklärungen im Ausland kann empfindliche Strafzahlungen und Säumniszuschläge nach sich ziehen. Die entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen müssen daher unbedingt beachtet werden.

 

3. Abwicklung des Nachlasses im Ausland

Bei der Abwicklung eines Nachlasses im Ausland müssen stets die rechtlichen, steuerlichen und kulturellen Besonderheiten des jeweiligen Landes beachtet werden. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung des Nachlasses im Ausland und arbeiten dabei gegebenenfalls mit Experten vor Ort zusammen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über ein gutes Netzwerk von Rechtsanwälten, Sachverständigen, Maklern und anderen Fachleuten in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern.

 

Beispiel:

Taylan Demirkan ist türkischer Staatsbürger und wohnt in München. Sein Vermögen umfasst eine Eigentumswohnung und ein Sparkonto in München, ein Aktiendepot bei einer Bank in Rom und ein Einfamilienhaus in Istanbul. In seinem Testament hat er die Landeshauptstadt München als Alleinerbin eingesetzt.

Aufgrund der Bestimmungen des deutsch-türkischen Konsularabkommens tritt eine Nachlassspaltung ein: Die Eigentumswohnung in München unterliegt dem deutschen Erbrecht und das Sparvermögen in Deutschland, das Aktiendepot in Rom sowie das Einfamilienhaus in Istanbul dem türkischen Erbrecht. In einer solchen Konstellation übernehmen wir die Abwicklung des Nachlasses in Deutschland und kooperieren hinsichtlich der Vermögensgegenstände in Italien und der Türkei mit entsprechenden Experten vor Ort.

 

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