Durch einen Todesfall können Versicherungsfälle ausgelöst werden. Während die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung zumeist keine größeren Schwierigkeiten aufweist, kann sich dies ganz anders darstellen, wenn der Erblasser beispielsweise durch einen Unfall verstorben ist und entsprechende Ansprüche gegen die Unfallversicherung geltend gemacht werden müssen. Erfahrungsgemäß neigen Versicherungsgesellschaften dazu, vor der Auszahlung von Leistungen hohe Hürden zu errichten.
Wenn sich Lebensversicherungen im Nachlass befinden, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten einer bestimmten Person zugewendet hatte, muss geprüft werden, ob es möglich ist, die entsprechende Zuwendung zu widerrufen und die Lebensversicherung damit in den Nachlass zu ziehen.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit Versicherungsgesellschaften und setzen Ihre entsprechenden Ansprüche durch.
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und Nachlassabwicklung mbH
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